Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1985 - 9 D 9/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,31696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Einstellung; Rechtsschutz; Zwangsversteigerung; Zwangsvollstreckung; Übermaß; öffentliche Last
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1985 - 9 D 9/84
Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 07.12.1977, BVerfGE 46, 325 (334) und vom 27.09.1978, BVerfGE 49, 220 (225)), ist gerade bei der Versteigerung von Grundstücken, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt, auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung und auf die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat zu achten. - BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77
Zwangsversteigerung II
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1985 - 9 D 9/84
Wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach entschieden hat (vgl. u. a. Beschlüsse vom 07.12.1977, BVerfGE 46, 325 (334) und vom 27.09.1978, BVerfGE 49, 220 (225)), ist gerade bei der Versteigerung von Grundstücken, bei denen der Staat im Interesse des Gläubigers schwerwiegende Eingriffe in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum des Schuldners vornimmt, auf die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung und auf die besondere Bedeutung der Eigentumsgarantie im sozialen Rechtsstaat zu achten. - FG Rheinland-Pfalz, 28.01.1986 - 6 K 20/84
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.03.1985 - 9 D 9/84
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist insoweit begründet, als der Beschluß des Amtsgerichts vom 19.03.1984 - 6 K 20/84 - unzulässigerweise sämtlichen der Flurbereinigung N. unterliegenden Grundbesitz des Antragstellers erfaßt.